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KIG

Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) unterschieden, um was für eine Art Zahn- oder Kieferfehlstellung es sich handelt, bzw. wie schwer diese ist. Gleichzeitig wird aber auch die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung überprüft. Je höher die Gruppe, desto schwerer und notwendiger die kieferorthopädische Behandlung.

Korrekturbedürftige Fehlstellungen

  • Entwicklungsstörungen im Kopfbereich
  • Zahnunterzahl - Zahndurchbruchsstörung
  • Distale Bisslage
  • Mesiale Bisslage
  • Offener Biss
  • Tiefer Biss
  • Kreuzbiss im Seitenzahnbereich
  • Abweichung der Kieferbreiten (z.B. Kopfbiss)
  • Kontaktpunktabweichungen (z.B. Engstand) - Platzmangel im Mund

Definition der KIG-Einstufungen

KIG 1: In diesem Fall geht es lediglich um leichte Zahnfehlstellungen. Kieferorthopädische Behandlungen erfolgen hier nicht aus medizinischen, sondern nur aus ästhetischen Gründen. Diese Behandlungen muss der Patient auch selber zahlen, da sich die gesetzliche Krankenkasse nur an den Kosten beteiligt, die medizinisch auch erforderlich sind.

KIG 2: Die Eingruppierung in KIG 2 erfolgt immer dann, wenn eine Zahnfehlstellung mit geringer Ausprägung vorliegt. Aus medizinischer Sicht könnte hier schon eine Korrektur vorgenommen werden. Allerdings werden auch in dieser Einstufung keine Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

KIG 3: Erfolgt eine Eingruppierung in KIG 3, so haben wir es hier mit einer ausgeprägten Zahnfehlstellung zu tun, die aus medizinischer Sicht auf jeden Fall schon zu behandeln ist.

KIG 4: In KIG-Stufe 4 handelt es sich bereits um eine stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Diese sollte aus medizinischer Sicht idealerweise korrigiert werden.

KIG 5: Die Einstufung in KIG 5 weist auf die dringende Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Maßnahme hin. Hier handelt es sich um eine extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung die, medizinisch betrachtet, unbedingt behandelt werden sollte.